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Gruppenversicherungsvertrag
Versicherung von mehreren Personen durch einen Versicherungsvertrag.
Die Beiträge werden in Eigenleistung bei den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abgeführt.
Seit 01.01.1995 wird der Gruppenvertrag als Kollektivvertrag bezeichnet und der Sammelversicherungsvertrag als Kollektivrahmenvertrag.
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