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Invaliditätsleistung
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:
- die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
- die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
- der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
- die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.
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