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Invaliditätsleistung

Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:
  • die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
  • die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
  • der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
  • die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.


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