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Kosmetische Operationen
Diese sind bei vielen Gesellschaften bis zu einem Höchstbetrag (z.B. Euro 1.500,--) beitragsfrei mitversichert und können auf Wunsch beitragspflichtig erhöht werden.
Sonst werden solche Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit auch von der Krankenversicherung übernommen.
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