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Kurkostenbeihilfe

Die Kurkostenbeihilfe ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Sie wird von Versicherern auf der Basis Besonderer Bedingungen angeboten.

Ist diese Leistung eingeschlossen, übernimmt der Versicherer bei einer unfallbedingten Kur, die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis in Anspruch genommen wird, die Mehrkosten, für die der gesetzliche Unfallversicherungsträger nicht aufkommt.

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