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Leistungsabwicklung

Bei einem Unfall sind folgende Punkte zu beachten:
  • Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
  • Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.
  • Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,
  • Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.
  • Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.
  • Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.


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