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Leistungsabwicklung
Bei einem Unfall sind folgende Punkte zu beachten:
- Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
- Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.
- Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,
- Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.
- Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.
- Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.
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