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Leistungshöhe

Für die Leistungshöhe ist der Grad der Invalidität maßgebend.

Die volle Leistung erhält nur, wer zu 100% invalide ist.

Gemessen wird der Grad der Invalidität des Unfallopfers auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder nach der sog. Gliedertaxe.

Je, nach Schwere der Verletzung zahlt der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme.

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