Meldepflicht
Jeder eingetretene Schaden muss dem Versicherer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden.
Werden Todesfall-Leistungen beantragt, so gilt i.d.R. eine Meldefrist von 48 Stunden.
Starten Sie hier Ihren ganz persöhnlichen Vergleich
der Unfallversicherung >>
der Unfallrente >>
|