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Obliegenheiten
Das Versicherungsunternehmen ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begeht.
Sie liegt dann vor, wenn man z.B. der vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
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