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Rettungsflug
Die Übernahme der Kosten für einen Rettungsflug ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Sie wird von Versicherern auf der Basis der Besonderen Bedingungen angeboten.
Bei Einschluss dieser Leistung übernimmt der Versicherer bis zur Höhe des vereinbarten Betrages - z.B. 50.000 DM - nach einem Unfall die Flugkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport des Versicherten aus dem Ausland zum Wohnort.
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