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Schmerzengeld
Das Schmerzensgeld ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung.Sie wird von Versicherern auf der Basis von Zusatzbedingungen (Besondere Bedingungen) angeboten.
Bei Einschluss dieser Leistung erhält der Versicherte eine Geldleistung, wenn der Unfall zu einer Verletzung geführt hat, die in der Schmerzensgeld-Tabelle aufgeführt ist. Die Leistungshöhe bemisst sich nach einem für die Verletzung festgelegten Prozentsatz der vereinbarten Schmerzensgeldsumme.
Schmerzensgeld-Tabelle
Verletzung Leistungshöhe (% des vereinbarten Schmerzensgeldes)
- Schädel- oder Beckenbruch 100 %
- Schultergelenk-, Ellenbogen-, Hüft-gelenk-, Knie- oder Sprunggelenkbruch 80 %
- Arm-, Bein-, Halswirbel-, Brustwirbel- oder Lendenwirbelbruch 60 %
- Hand- oder Fußbruch 40 %
- Finger- oder Zehenbruch 20 %
- Rippenbruch 10 %
- Für Risse wird ein Bruchteil der Prozentsätze, die für Bruchverletzungen gelten, angesetzt.
Das Schmerzensgeld wird nicht mit anderen Leistungen des Versicherers verrechnet.
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