Unfallversicherung | Unfallrente | Schadenservice | Lexikon
Home Impressum Sitemap Kontakt

Inhalt

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

 
A
B C
D
E F
G H
I J
K L M N
O P Q
R S T U V W
X,Y,Z



Unfall-Krankentagegeld

Wenn die Arbeitsfähigkeit aufgrund eines Unfalls beeinträchtigt ist, wird ein Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, maximal für ein Jahr.

Für Kinder kann kein Tagegeld vereinbart werden, Arbeitnehmer ab dem 43. Tag (Lohnfortzahlung), alle anderen ab dem 1. Tag der ärztlichen Behandlung.

Starten Sie hier Ihren ganz persöhnlichen Vergleich
                 der Unfallversicherung  >>
                 der Unfallrente  >>